SCREENGUIDE, Ausgabe 38, März 2018
Fast genau zehn Jahre nach der großen DataPortability-Bewegung wird das „Recht auf Datenübertragbarkeit” nun ein fester Bestandteil der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Gesetzestexte zu dem Thema sind sehr vage gehalten und erlauben einen großen Interpretationsspielraum. Wie genau ihre wirkliche Umsetzung aussieht, bleibt abzuwarten.